Arbeitsrecht
Ich wurde im März 1999 als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen. Seitdem berate ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, vorwiegend im Bereich des Individualarbeitsrechts. Dabei vertrete ich die Parteien gegebenenfalls außergerichtlich und gerichtlich.
Verkehrszivilrecht
Seit Anbeginn meiner Tätigkeit als Anwalt habe ich sowohl für Versicherungen als auch für Anspruchsteller Verkehrsunfälle teils komplexer Art vorwiegend gerichtlich abgewickelt.
Schwerpunkte
Neben dem Kaufrecht und dem Werkvertragsrecht befasse ich mich in den letzten Jahren mit der Erwerbsmigration von Fachkräften aus dem außereuropäischen Ausland. Ich habe eine Vielzahl von beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81 a AufenthG bearbeitet und versuche dadurch, Arbeitgeber bei der Einstellung von Fachkräften zu unterstützen. Dies betrifft sowohl das ausländerrechtliche Verfahren als auch das Verfahren zur Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses bei den jeweils zuständigen Behörden bzw. Stellen.
Frühere Tätigkeiten
Ich war von 1997 bis Ende März 2011 zunächst als stellvertretendes, dann als ordentliches Mitglied des Prüfungsausschusses V der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes tätig.
Vom 11.2.1998 bis Ende Oktober 2004 gehörte ich als Mitglied dem Justizprüfungsamt für das Saarland an, und zwar ausschließlich für das 2. Juristische Staatsexamen.
Schließlich wurde ich vom Landtag des Saarlandes zunächst vom Juni 2010 bis Juni 2016 als stellvertretendes Mitglied in den saarländischen Verfassungsgerichtshof gewählt. Die Wiederwahl erfolgte dann für eine weitere Periode bis Juni 2022.
Kontakt
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oder rufen Sie mich an.
ich freue mich auf Sie.
Stefan Crauser
Rechtsanwalt
Karcherstrasse 14
66111 Saarbrücken
Telefon:
0681-38 98 40
Telefax:
0681-3898444
E-mail:
racrauser@t-online.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08:00 – 12:00 13:00 – 17:00
Freitag:
08:00 – 12:00 13:00 – 15:00
und nach Vereinbarung.
Historie
Unsere Kanzlei wurde 1961
gegründet und blickt auf eine
bewegte Historie zurück.
Mein Vater, Herr Günther Crauser, wurde am 02. 01.1961 als Rechtsanwalt in Saarbrücken zugelassen. Nach einer Tätigkeit in der Kanzlei Josef Müller trat er in die Sozietät des Herrn Dr. Richard Hoffmann ein. Ab den Siebzigern übte er seinen Beruf in der Kanzlei Hoffmann, Hoffmann-Weigand und Crauser aus. Meine Schwester, Frau Rechtsanwältin Andrea Crauser, wurde am 03.09.1991 zur Rechtsanwaltschaft in Saarbrücken zugelassen und übte ihre Tätigkeit ebenfalls in der Kanzlei aus. Meine Zulassung erfolgte am 3.7.1995. Nach Umzug in die Kanzleiräume in der Karcherstraße 14 erfolgte die Ausübung der Rechtsanwaltstätigkeit unter dem Kanzleinamen Rechtsanwälte Crauser. Mein Vater ist im Januar 2015 aus der Kanzlei ausgeschieden. Meine Schwester hat sich altersbedingt teilweise aus dem operativen Geschäft zurückgezogen, unterstützt mich jedoch weiterhin beratend und vertritt mich auch gegebenenfalls in Gerichtsterminen.